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Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten (Reservistinnen- und Reservistengesetz – ResG)
i. d. Fass. d. Art. 3 d. BwRefBeglG vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583, 1588), zuletzt geänd. d. Art. 189 d. Elften ZuständigkeitsanpassV vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1350)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0422
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