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Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
i. d. Fass. vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1178), zuletzt geänd. d. Art. 7 d. 2. WehrDiszNOG vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0193
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