Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 60 bestimmt den zeitweisen Verlust der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten, der schuldhaft einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis entgegen den ihn dazu verpflichtenden Rechtsvorschriften nicht Folge leistet. Damit soll die Erfüllung der in §§ 46 Abs. 1, 57 BBG begründeten Verpflichtungen durch Sanktionen gesichert werden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0060
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte