Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

Ein Zusammentreffen von deutschen Versorgungsbezügen mit laufender Versorgung aus der Verwendung im öffentlichen Dienst einer internationalen (zwischenstaatlichen oder überstaatlichen) Einrichtung (z. Teil für die Versorgungsleistungen mit Wahlrecht: 1. Fallgruppe = mit einem eigenständigen Versorgungsanspruch bei der EG, der UNO und ihren Unterorganisationen, der ESA und beim Europarat – s. Rz 12 bis 14 –; 2. Fallgruppe = mit einem Kapitalbetrag oder Kapitalbetrag als Abfindung) führt zu einer Ruhensberechnung nach §56. Die deutschen Versorgungsbezüge werden dabei in Anlehnung an die Regelung des §54 insoweit gezahlt, als die Versorgungsbezüge aus der internationalen Verwendung hinter der Höchstgrenze nach § 56 Abs. 2 (i. V. m. der Höchstgrenze zu § 54 Abs. 2) oder der Mindestkürzungsgrenze nach § 56 Abs. 1 S. 1 zurückbleiben; ein Mehrbetrag ruht bei der deutschen Versorgung. § 56 Abs. 6 und 7 bleiben unberührt (vgl. Rz 5 lfd. Ziffer 3).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0056

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 27,12 *) PDF | 44 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: