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§ 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
Unter einer ergänzenden Versorgungsabfindung ist jede einmalige Zahlung zu verstehen, deren Kapitalbetrag aus der Differenz zwischen der auf der im Falle einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis obligatorischen Nachversicherung basierenden mtl. Rente und der zum Zeitpunkt der Entlassung fiktiv zustehenden Versorgung nach einem BeamtVG ermittelt wurde. Die Anrechnung erfolgt, indem die Versorgungsbezüge und die gem. den Vorgaben verrentete, also in einem mtl. Betrag umgewandelte Abfindung addiert werden (§ 55a Abs. 1 Satz 1).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_o_0055a
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