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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 39, 313), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2025 (GVBl. S. 271)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0045

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