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Verordnung zur Durchführung des § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes (Heilverfahrensverordnung – HeilvfV)
vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502), i. d.F. des Art. 1 der Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2349)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0027
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