• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vorbemerkung zu §§ 119 bis 124

Die Vorschriften des Abschnitts �Bundespersonalausschuss� (�� 119 bis 124) entsprechen weitgehend den bisher im Abschnitt �Personalverwaltung� aufgef�hrten (bis zum 11. Februar 2009 geltenden) �� 95 bis 104 BBG a.F. (dazu allg. BTDrucks. 16/7076 S. 128). Neben redaktionellen �nderungen und Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache wurden die Bestimmungen teilweise neu geordnet, systematisch zusammengefasst und inhaltlich gestrafft. Eine �nderung erfolgte insoweit, als die in � 98 Abs. 1 BBG a. F. enthaltene Auflistung der Aufgaben des Bundespersonalausschusses (BPersA) ebenso entfallen ist wie die in � 98 Abs. 3 BBG a. F. geregelte Verpflichtung des BPersA, die Bundesregierung �ber die Durchf�hrung der Aufgaben zu unterrichten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0118_0124

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: