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Vorbemerkung zu §§ 119 bis 124
Die Vorschriften des Abschnitts Bundespersonalausschuss ( 119 bis 124) entsprechen weitgehend den bisher im Abschnitt Personalverwaltung aufgefhrten (bis zum 11. Februar 2009 geltenden) 95 bis 104 BBG a.F. (dazu allg. BTDrucks. 16/7076 S. 128). Neben redaktionellen nderungen und Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache wurden die Bestimmungen teilweise neu geordnet, systematisch zusammengefasst und inhaltlich gestrafft. Eine nderung erfolgte insoweit, als die in 98 Abs. 1 BBG a. F. enthaltene Auflistung der Aufgaben des Bundespersonalausschusses (BPersA) ebenso entfallen ist wie die in 98 Abs. 3 BBG a. F. geregelte Verpflichtung des BPersA, die Bundesregierung ber die Durchfhrung der Aufgaben zu unterrichten.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0118_0124
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