• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 92a Familienpflegezeit

Bereits mit dem durch Art. 1 Nr. 5 G v. 3.7.2013 (BGBl. I S. 1978) mit Wirkung vom 11.7.2013 eingeführten § 92a BBG a. F. wurde das für den Bereich der Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1.12.2012 geltende Familienpflegezeitgesetz – FPfZG – (BGBl. I 2011 S. 2564) im Beamtenbereich wirkungsgleich nachvollzogen. Damit sollte auch im Beamtenrecht des Bundes der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass die familiäre Fürsorge für Ältere immer mehr gesellschaftspolitische Bedeutung gewinnt (BTDrucks. 17/12356 S. 2). Durch das Familienpflegezeitgesetz (§ 2 Abs. 1 FPfZG a.F.) konnten Beschäftigte, die eine pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegten, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Arbeitszeit bis zu einem Mindestumfang von 15 Stunden für eine Pflegephase von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber reduzieren. Diese für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Tarifbeschäftigten des Bundes bestehende Möglichkeit, in der Pflegephase finanziell gefördert zu werden und diese Förderung im Anschluss daran wieder zurückzuführen, wurde systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen (BTDrucks. 17/12356 S. 12). Antragsberechtigt nach § 92a BBG a. F. waren Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Besoldung und damit neben den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen nach § 1 Abs. 2 BBesG auch solche mit Anspruch auf Anwärterbezüge nach § 1 Abs. 3 BBesG.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0092a

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 20 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: