• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 28 Versetzung

Der Begriff der Versetzung wird in der deutschen Gesetzessprache als beamtenrechtliches Regelungselement schon lange verwendet. Im Reichsbeamtenrecht war die Versetzung in § 23 Reichsbeamtengesetz 1873 und in § 35 des Deutschen Beamtengesetzes 1937 geregelt. Das Bundesbeamtengesetz 1953 hat die Struktur des Rechtsinstituts Versetzung als § 26 übernommen. Durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts – Reformgesetz – vom 24.2.1997 (BGBl. I S. 322) wurde die Versetzung wesentlich erleichtert. Es wurde die statuskongruente Versetzung auch zu einem anderen Dienstherrn und die Versetzung in ein Amt einer anderen vergleichbaren Laufbahn jeweils ohne Zustimmung der Beamtin/des Beamten ermöglicht. Das Bundesbeamtengesetz in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5.2.2009 (BGBl. I S. 160) überführte die Regelung der Versetzung in § 28. Anders als das vorausgegangene Recht beginnt die neue Norm mit einer Legaldefinition in Abs. 1. Die Neuregelung musste der Tatsache Rechnung tragen, dass die für Versetzungen zwischen Bund und Ländern maßgebende Regelung des § 123 BRRG entfallen ist und § 15 BeamtStG nur die Versetzungen aus dem Landesbereich in den Bundesbereich regelt, für die Versetzung aus dem Bundesbereich in den Landesbereich daher eine entsprechend offene Regelung geschaffen werden musste. Zum 5.4.2017 ist durch Gesetz vom 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) in § 28 Abs. 5 S. 2 für die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn die elektronische Form neben der Schriftform zugelassen worden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0028

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 20 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: