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Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, berichtigt S. 642), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 389)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_g_0100
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