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Gesetz über die Ernennung der Richter und Beamten des Landes Baden-Württemberg (ErnG)
in der Fassung vom 29. Januar 1992 (GBl. S. 141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2022 (GBl. S. 649, 650)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_g_0011
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