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Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)
vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 der Verordnung vom 11. März 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 67 S. 43)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0755
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