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Wehrdisziplinarordnung (WDO 2025)

vom 17. Dezember 2024 als Art. 1 d. 3. WehrDiszNOG, nach dessen Art. 5 S. 1 mit Geltung vom 1. April 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 424)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0340

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