• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vorbemerkungen zu Kapitel 3

Kapitel 3 (§§ 57 bis 61) ersetzt die bisherigen §§ 48 bis 52 a. F. Die Vorschriften zur Personalversammlung werden in einem eigenständigen Kapitel aufgeführt (BT-Drs. 19/26820, S. 107). Die vorhandenen Regelungen wurden neu gegliedert und sollten zunächst unverändert bleiben. Im Zuge der Ausschussberatungen wurden dann als Teil des „Digitalisierungspakets“ in § 58 Abs. 1 Möglichkeiten für „virtuelle“ Personalversammlungen geschaffen (BT-Drs. 19/28839, S. 10).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0057

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 3 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: