Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » Vorbemerkungen zu Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vorbemerkungen zu Abschnitt IV: Urlaub und Arbeitsbefreiung

Im IV. Abschnitt behandeln TVöD/TV-L die gewillkürte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit (Erholungsurlaub einschl. Zusatzurlaub, Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub). Zugleich ergibt sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts, in welchen Fällen außerhalb der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 22) und zwingender spezieller gesetzlicher Regelungen das Arbeitsentgelt bei zeitweiligem Ausfall der Arbeitsleistung fortgezahlt wird.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0026

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 3 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: