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Vorbemerkungen zu §§ 78 bis 79

Formell sind die Regelungen des Vierten und F�nften Unterabschnitts (�� 78, 78a ArbGG bzw. � 79 ArbGG) dem Urteilsverfahren nach dem ArbGG zugeordnet. Sie werden jedoch gesondert durch einzelne, jeweils technisch verschieden ausgestaltete Verweisungen als im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar erkl�rt. Der Sache nach betreffen diese Vorschriften daher beide Verfahrensarten gleicherma�en, so dass sie zus�tzlich zu den f�rmlichen Rechtsmitteln (Rechtsz�gen) des Beschlussverfahrens dargestellt werden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0078

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