Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » Vorbemerkung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vorbemerkung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)

Nach dem Austritt des Landes Hessen aus der TdL zum 1.4.2004 verblieb es auch nach der „Tarifreform“ 2005/2006 mit der Ablösung des bisherigen Tarifrechts durch den TV-L bei den TdL-angehörigen Ländern zum 1.10.2006 im hessischen Landesdienst zunächst bei der Weitergeltung des BAT und MTArb. Im Jahr 2008 verständigten sich das Land und die Gewerkschaften auf ein eigenständiges, wenngleich am TV-L orientiertes Tarifrecht des Landes.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_i_0200

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: