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Vorbemerkung zu §§ 83-85
Durch Art. 2 des Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz (SkResNOG) vom 22.4.2005 (BGBl. I S. 1106) wurde der Vierte Abschnitt des SG (§§ 59 ff.) neu gefasst und die bisherigen, die Dienstleistungen betreffenden Vorschriften des SG wurden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst (vgl. dazu Yk vor § 59).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0083
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