• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Vorbemerkung zu § 52

Abschnitt III (§§ 52–94) befasst sich mit der rechtlichen Stellung der Beamten in ihrer Sonderbindung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (§ 2 Abs. 1). Im ersten Teil (§§ 52–78) werden die Pflichten der Beamten, im zweiten Teil (§§ 79 bis 92) werden die Rechte der Beamten und in einem dritten Teil (§§ 93, 94) wird die Beamtenvertretung behandelt. Die Rechte und Pflichten der Beamten werden in erheblichem Umfang von den durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums geprägt (vgl. hierzu K § 2 Rz 39 ff.). Im ersten Teil (Pflichten) werden in §§ 52 bis 57 die allgemeinen Pflichtentatbestände behandelt. Sie betreffen sowohl Inhalt, Umfang und Qualität der Dienstleistung als auch das Verhalten der Beamten. Die einzelnen Pflichtentatbestände sind zum Teil von generalklauselartiger Weite. Die Pflichtentatbestände enthalten sowohl deskriptive (beschreibende) als auch normative (wertende) Tatbestandsmerkmale. Als normative Tatbestandsmerkmale verwenden die beamtenrechtlichen Handlungs- oder Verhaltensgebote häufig unbestimmte Rechtsbegriffe, die Art oder Ausführung der Dienstgeschäfte oder das gebotene Verhalten mit wertenden Begriffen beschreiben. Die in §§ 52 ff. normierten Pflichtentatbestände entsprechen trotz ihrer – häufig – generalklauselartigen Weite den verfassungsrechtlichen Erfordernissen (vgl. BVerfG BayVBl. 1986, 81 = NVwZ 1985, 410 = PersV 1985, 35; BVerfGE 26, 186, 204 = AP Nr. 1 zu Art. 95 GG = NJW 1969, 2192; BVerwGE 33, 327). Die Weite der Pflichtentatbestände entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Eine vollständige und inhaltlich detaillierte Aufzählung sämtlicher beamtenrechtlichen Pflichten, insbesondere der von § 77 erfassten Dienstpflichten, wäre in sachgerechter Weise kaum möglich. Rechtliche Schranken der Pflichten ergeben sich z. T. bereits aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die den einzelnen Pflichtentatbeständen zugrunde liegen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0052

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 22 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: