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Vorbemerkung zu § 34
Abschnitt 3 (§§ 34 bis 49) ersetzt die bisherigen §§ 32 bis 45 a. F. Hierbei führt § 41 eine gesetzliche Regelung der Befangenheit im Personalrat ein. § 44 a. F. wurde absatzweise aufgegliedert in die neuen §§ 46 bis 48. Zu Regelungsschwerpunkten s. Amtliche Begründung, BT-Drs 19/ 26820, S. 73.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0034
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