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Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgVwZG)

vom 18. Oktober 1991 (GVBl. 457), geändert durch Art. 2 G zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 1998 (GVBl. 167, 170), Art. 16 Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz 2006 (GVBl. 74, 86).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0077_016

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