Startseite » Inhalt » Disziplinarrecht des Bundes und der Länder » Verwaltungsvorschrift nach § 127 ThürBG, § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürSchAG über die Zuständigkeit und die Übertragung von Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums für den Bereich der staatlichen Schulen, der Staatlichen Schulämter, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und der Staatlichen Studienseminare
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Verwaltungsvorschrift nach § 127 ThürBG, § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürSchAG über die Zuständigkeit und die Übertragung von Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums für den Bereich der staatlichen Schulen, der Staatlichen Schulämter, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und der Staatlichen Studienseminare

vom 29. August 2013 (ThürStAnz 1763)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0094_014

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