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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in gerichtlichen Verfahren nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, dem Hessischen Personalvertretungsgesetz, dem Bundesdisziplinargesetz, dem Hessischen Disziplinargesetz, dem Heilberufsgesetz und dem Steuerberatungsgesetz
vom 18. Februar 2008 (GVBl. I 22), geänd. durch Art. 2 Neunte VO zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften 2012 (GVBl. I 410)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0082_003
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