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Verordnung zur Regelung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Bayerischen Staatsforsten (DienstBaySFV)

vom 29. Juli 2008 (GVBl. 550), geändert durch § 18 Abs. 4 Nr. 14 G zum Neuen Dienstrecht in Bayern 2010 (GVBl. 410, 620)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0074_012

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