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Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit der den Gesellschaften des Deutsche Bahn Konzerns zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (Eisenbahnarbeitszeitverordnung – EAZV)
vom 17. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2353)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0651
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