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Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge)

vom 20. Juni 1977 (BGBl. I S. 1004), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2002 (BGBl. I S. 3541)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0025

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