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Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Unfallversicherungsobergrenzenverordnung – UVOGrV)

vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2658)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0549

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