Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Verordnung über die Vertreterin oder den Vertreter des öffentlichen Interesses in Disziplinarsachen für das Land Nordrhein-Westfalen als Art. 2 der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Disziplinarbefugnissen
vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 186, 188)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0086_020
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



