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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)
i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3498), zuletzt gendert d. Art. 17 d. G vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 474)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0100_10
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