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Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenarbeitszeitverordnung – SAZV)
vom 16. November 2015 (BGBl. I S. 1995), zuletzt geänd. d. Art. 5 der Verordnung vom 23. September 2022 (BGBl. I S. 1533)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0042
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