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Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)
vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Art. 6 der VO vom 16.3.2023 (BGBl. I Nr. 80)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0029_an01
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