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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Lehramtsanwärter und Studienreferendare in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen
Vom 13. Juli 2011 (GBl. S. 413) Geändert durch Artikel 91 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 110)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0010_20
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