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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung eines Vorschusses bei Inanspruchnahme von Pflegezeiten nach § 74 des Landesbeamtengesetzes (Pflegezeitvorschuss-Verordnung – PVorVO)

Vom 15. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 4), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 914, 925)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0010_18

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