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Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen
(Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes). Gemeinsame Bekanntmachung der Thüringer Staatskanzlei, der Thüringer Ministerien, der Thüringer Landtagsverwaltung und des Thüringer Rechnungshofes vom 15. September 2010 (Gemeinsame Bekanntmachung zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen) Az.: 15-0404.15
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0094_007
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