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Tarifvertrag über Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten für Arbeiter des Bundes
vom 26. Juli 1960zuletzt geändert durch § 15 des Tarifvertrages zur redaktionellen Änderung und zur Aufhebung von Tarifverträgen vom 29. Mai 2000
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0027_an01
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