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Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (SKBPRV)

Vom 21. August 2012, (BGBl. I S. 1804) in der Neufassung des Art. 2 der Verordnung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1506, 1519), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1872)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0520

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