Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)

Vom 13. November 2024 (Amtsbl. I S. 1042), geändert durch Art. 52 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 864)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0810

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: