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Rundschreiben des BMI zu § 12 TVÜ-Bund vom 28. November 2012 – D 5–220 210–1/2
vom 28. November 2012 D 5 220 210 1/2, (Neufassung des Rdschr. vom 20. April 2011, welches das ursprüngliche Rdschr. vom 10. August 2007 ersetzt hatte)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0012_an03
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