Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Regelungskompetenzen
Die Eingruppierung der Beschäftigten wird durch die Tarifvertragsparteien auf der Bundesebene geregelt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_k_0305
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



