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Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. März 2015 (GBl. S. 221), zuletzt geändert durch Art. 19 Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 16. Juni 2018 (GBl. S. 173)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0801
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