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Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen

vom 30. November 2012 (GVBl. 376), geänd. durch Art. 8 LandesG zur Errichtung von Landesbehörden sowie zur Auflösung der OFD und des Amtes für Wiedergutmachung 2014 (GVBl. 107, 108), Art. 6 LandesG zur Änderung des VerwaltungsfachhochschulG, des Landesgesetzes über die Zentrale Verwaltungsschule Rh-Pf und weiterer Vorschriften 2014 (GVBl. 332, 335), Art. 4 LandesG zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften 2015 (GVBl. 505, 513), Art. 1 Erste LVO zur Änd. d. LVO über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Min. d. Finanzen 2018 (GVBl. 406), zuletzt durch Art. 3 LVO zur Änderung von Landesverordnungen über dienst- und arbeitsrechliche Zuständigkeiten 2018 (GVBl. 479, 480)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0088_007

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