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Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten des Landesuntersuchungsamtes
vom 9. Januar 2014 (GVBl. 25), geändert durch Art. 12 LandesG zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften 2015 (GVBl. 505, 514)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0088_008
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