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Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022)
i. d. F. d. Art. 2 d. Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. S. 427, 428), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2022 (Amtsbl. 2023 S. 110, 111)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0040_008
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