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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG)
i. d. F. des Art. 2 des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157, 208), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. November 2025 (GVBl. S. 693)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0040
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