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Landesbeamtengesetz (LBG) Baden-Württemberg
i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 794), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2023 (GBl. S. 257)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_g_0010
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