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Jahressonderzahlungen ab 2016 nach § 20 (Bund) TVöD, § 14 TVAöD und § 14 TVPöD

Durchführungsrundschreiben des BMI vom 22. Dezember 2017 – D 5 – 31002/1#6 –

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0020_an01

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