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Hessische Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für Mehrarbeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (Hessische Polizeimehrarbeitsvergütungsverordnung – HPolMVergV)
vom 6. Juli 2016 (GVBl. S. 125), zuletzt geänd. d. Art. 15 des Gesetzes vom 24. Juni 2024 (GVBl. 2024 Nr. 28 S. 10)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0070_09_1
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