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Gesetz zur Ausführung des Bundesdisziplinargesetzes (Ausführungsgesetz Bundesdisziplinargesetz – AGBDG)
vom 2. Januar 2002 (GVBl. 2), geänd. durch § 8 G zur Neuordnung des Bayerischen Disziplinarrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften 2005 (GVBl. 665, 686), geänd. durch Art. 73a Abs. 6 BayRiStAG 2018 (GVBl. 118, 142)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0074_022
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