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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG)

vom 20. April 1994 (BGBl I S. 867), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. G vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2274, 2275)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0450

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